Ein Garten wird nie fertig, er wächst und verändert sich ständig. Es ist lebendige Natur. Deshalb müssen das ganze Jahr über die unterschiedlichsten Arbeiten in Ihrem Garten durchgeführt werden.
Natur folgt nicht menschlichen Terminplänen, sondern ihrem eigenen Rhythmus. Als Landschaftsgärtner sind wir darauf eingestellt und pflegen Ihren Garten zur jeweils richtigen Jahreszeit - oft schon, wenn Sie noch gar nicht daran denken. Natürlich bieten wir Ihnen die regelmäßige fachmännische Gartenpflege auch im Abonnement!
Hierbei sind wir Ihr zuverlässiger Partner:
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine so genannte Handwerksleistung handelt oder um Gartenpflegearbeiten. Der Abzugsbetrag von der Einkommenssteuerschuld für so genannte Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, maximal jedoch 1.200 € pro Jahr. Hierzu gehören Maßnahmen der Gartengestaltung, da Sie eine einmalige Angelegenheit darstellen.
Hiervon zu unterscheiden sind laufende Gartenpflegearbeiten, also z.B. Rasenmähen, Hecke schneiden, etc. Hier sind steuerlich nach §35 a Abs. 2 EStG 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens 4.000 € pro Jahr von der Einkommenssteuer absetzbar.Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen klären Sie bitte ggf. mit Ihrem Steuerberater ab. Klarzustellen bleibt hier, dass nach § 35a EStG nur die Kosten für die Dienstleistungen, also nicht die Kosten für Materiallieferungen begünstigt sind.
Weiterhin ist zu beachten, dass ein selbstständiger Landschaftsgärtner den Auftrag ausführt und die Kosten durch Rechnung sowie die Zahlung durch einen Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg der Bank nachgewiesen werden. Das Finanzamt erkennt keine Barzahlungen an! Sprechen Sie uns auf die Steuervorteile an! Die Beauftragung eines Fachbetriebes bietet einen doppelten Vorteil: die hohe Qualität der ausgeführten Arbeiten und die Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen.
Für viele Gartenbesitzer ist es ein ärgerliches Thema, dass ihnen die Gemeinde Entwässerungsgebühren auch für das Wasser berechnet, das im Garten verbraucht und somit nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird? Mit einem Garten- Wasserzähler können aber in vielen Gemeinden diese Gebühren einfach eingespart werden. Diese Ersparnis ist nicht unbeträchtlich, denn die Kosten für Entwässerung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen und haben ein Niveau erreicht, dass die Entsorgung von Brauchwasser deutlich teurer macht als die Entnahme von Frischwasser.
Den Wasserzähler setzt Ihr Installateur. Er kennt die von der Gemeinde akzeptierten Messgeräte. Der separate Wasserzähler erfasst das im Garten verbrauchte Wasser separat, so dass Sie für diese Menge nicht die teueren Entwässerungskosten bezahlen müssen.
Wenn Sie über weitere Einsparungsmöglichkeiten nachdenken, sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern in Fragen zum Bau einer Zisterne - und legen fast nebenbei im Anschluss Ihren Wunschgarten an.
Nicht immer legen wir komplette Gärten an, hier durften wir in einem bestehenden gepflegten Garten die alte Beeteinfassung gegen ein kleine aber feine Trockenmauer aus Muschelkalk Mauersteinen. Die Rasenfläche sowie die Bepflanzung werden im Frühjahr noch ergänzt.
Nach Fertigstellung eines Einfamilienhauses in Seeheim-Jugenheim wurden wir mit der Gestaltung der gesamten Außenanlage des rund 450qm großen Grundstücks beauftragt.
Umrandet von einer Komposition aus zwei Wohnhäusern und einer altehrwürdigen Scheune liegt ein wunderschöner, rund 500qm großer Innenhof, bei dessen Umgestaltung wir unterstützen durften.